So bauen Sie 2023 mit Hilfe von Fördermitteln günstiger und effizienter – Ein Überblick

Im optimalen Falle können Sie Ihr Haus mit 0,43% Zinsen pro Jahr finanzieren

– Kurze Einführung

– Allgemeininformation zu Fördermitteln des Bundes

– Was gibt es für Förderungen? – Die wichtigsten im Überblick

 

Kurze Einführung

Dieser Artikel geht auf Förderungen zum energetischen Sanieren, Neubauten und Gebäudebegrünung ein.

Voraussetzung für die Fördermittel ist auch der Wille des Bauherrn nachhaltig Bauen zu wollen. Durch nachhaltige Baumaßnahmen sorgen Sie nicht nur dafür, dass Sie was für die Umwelt tun, sondern auch, dass Sie nachhaltig Geld im Verbrauch sparen. Ferner steigert es entsprechend den Wert der Immobilie auch bzgl. eines möglichen Verkaufs in Zukunft. Schließlich ist es beim Verkauf verpflichtend für den Verkäufer unaufgefordert einen Energieausweis dem Käufer vorzulegen. Hier empfiehlt sich der „Energiebedarfsausweis“, da dieser die Bausubstanz besser wiederspiegelt als ein „Energieverbrauchausweis“, der den Verbrauch des Voreigentümers oder Mieters lediglich wiederspiegelt. War dieser geizig oder sehr verschwenderisch mit Strom- und Heizungsverbrauch kann der Verbrauchsausweis u.U. nicht den wahren Zustand des Hauses wiedergeben. Ein Bedarfsausweis orientiert sich an dem Gebäude- und Heizungszustand.

Gehen Sie davon aus, dass bei einem Energieausweis mit der Klasse „G“ oder „H“ (laut KfW ein „worst performance building“) eines Bestandsgebäudes, Sie in der energetischen Sanierung landen werden. Im GEG (Gebäudeenergiegesetz) gibt es Ausnahmen, die einen von einer energetischen Sanierung befreien können, aber da muss ein Fachmann ihnen nachweisen, dass ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegt und sich die energetische Sanierung wirtschaftlich für den Eigentümer nicht lohnen wird. Eher schwierig und auch nicht unbedingt unterstützenswert aus meiner Sicht.

Interessant ist auch, dass ab dieses Jahr (2023) Vermieter eine „Klimasteuer“ zahlen müssen. Das ist die „Quittung“ für nicht energetisch sanierte Gebäude, die schlecht oder gar nicht isoliert sind. Das „Kohlendioxid-Umlagegesetz“ wird als Stufenmodell zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Bei Häusern, wo der CO2-Ausstoss besonders hoch ist, müssen allerdings Eigentümer für den besonders hohen Treibhausgasausstoß pro Quadratmeter den Großteil der Kosten tragen.

 

*die Energieklassen gehen von A (sehr gut) bis H (sehr schlecht)

 

Allgemeininformation zu Fördermitteln des Bundes

Gefördert werden über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) Zuschüsse der „BAFA“ oder Kredite der „KFW-Bank“. Je höher erneuerbare Energien eingebunden werden, desto höher fällt der Fördersatz aus.  Die BEG-Förderung wird schrittweise umgesetzt.

 

BEG EM – Förderung Einzelmaßnahmen

Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen in Form von Zuschüssen im Bestand, also nur bei Sanierungen.

 

BEG WG  bzw. BEG NWG – Förderung Komplettmaßnahmen

Die KfW-Bank vergibt Kredite inklusive Tilgungszuschuss für Neubauten oder Komplettsanierungen von Wohngebäuden (WG) oder Nichtwohngebäuden (NWG). Die KfW hat auch die Zuschuss- und Kreditförderungen für Einzelmaßnahmen im Bestand in ihrem Programm.

 

Was gibt es für Förderungen? – Die wichtigsten im Überblick

 

„KFW Kredit 261“ (Komplettsanierung)

Im Grunde fällt die Förderung umso höher aus, desto weniger das Haus nach der Sanierung an Wärme verliert bzw. der Verbrauch entsprechend sich gesenkt hat. Dabei wird auch in Betracht gezogen, was der Zustand des Gebäudes vor und nach  der Sanierung ist. Heißt, haben Sie ein Haus der Klasse „G“ oder „H“ erhalten Sie gar einen zusätzlichen Bonus von 10% bei entsprechender Sanierung.

Gerade Häuser die vor 1957 gebaut wurden und deren Außenbauteile zu 75% nicht energetisch saniert sind erhalten die Möglichkeit eines weiteren Zuschusses. Der Bund erlässt 10% des Förderbetrags als Tilgungszuschuss.

Der herkömmliche Tilgungszuschuss ist ansonsten ersatzlos gestrichen worden stattdessen gilt je besser saniert desto mehr „billiges Baugeld“.

Zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 € und ein Zuschuss von bis zu 37.500 € sind möglich. Aber nur wenn Sie den entsprechenden Standart von KfW 40 erreichen. Was bei einer energetischen Sanierung eine Herausforderung sein kann. Bei dem Standart eines KfW-Hauses 85* sind es immerhin noch 120.000 €.

Bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren (Zinsbindung) = 0,43%

Bei einer Kreditlaufzeit von 20 Jahren (Zinsbindung) = 1,27%

Bei einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren (Zinsbindung) = 1,48%

Der KfW-Kredit 261 gilt ab 01.03.2023 nur noch für Komplettsanierungen. Die Neubau-Förderung wurde geändert in „Klimafreundlicher Neubau – KfN“.

*KfW 85 Haus gibt es nicht mehr. Dies dient rein zur Orientierung. Es besagt lediglich, dass der Verbrauch des Hauses 85% eines herkömmlichen Neubaus betrifft (% = Primärenergiebedarf; Heizwärmebedarf wäre hier 55 kWh/(m²·a))

„Klimafreundlicher Neubau – KfN“ (01.03.2023)

Derzeit heißt es noch „Energieeffizienzhaus 40 NH“, also ein Haus mit einem Wärmebedarf von 40% im Verglich zu herkömmlichen Neubauten.

Im Grunde genommen wird hier der komplette Lebenszyklus von der Herstellung der Baumaterialien bis zur Entsorgung des Hauses betrachtet – genau gesagt die „Treibhausemissionen im Lebenszyklus des Hauses“. Im optimalen Falle bauen Sie ein Haus, dass nach seiner Lebensdauer (betrifft Baumaterialien – Lebensdauer Wohngebäude: 60-80 Jahre*) wiederverwendet werden kann – vielleicht in einer anderen Funktion – „Cradle-to-Cradle“ genannt (von der Wiege zur Wiege).

 

*60-80 Jahre Lebensdauer für Wohngebäude ist ein offizieller Richtwert und wurde vom „Gutachterausschuss“ zur Wertermittlung von Wohngebäuden herausgegeben. Bei Nichtwohngebäuden ist die Lebensdauer i.d.R. wesentlich geringer.

 

Bonus für serielles Sanieren

Hier geht es nicht um das serielle Bauen, sondern um das Einsetzen von vorgefertigten Modulen. Das können z.B. Dämmelemente für Fassaden oder Dächer sein oder auch Anlagemodule einer Wärmepumpe beispielsweise.

Das serielle Bauen lohnt sich eher für Wohnungsbaugesellschaften, wo es eine Ansammlung von etlichen, gleichen Wohnhäusern bzw. Grundrissen gibt. Für den „normalen Häuslebauer“ eher nicht.

Der Bonus beträgt 15% des Investments zur Sanierung.

Den Bonus für die Serielle Sanierung können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse – erneuerbaren Energien), der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse – Nachhaltigkeitsaspekte) und dem Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) kombinieren.

 

Zuschuss Energieberatung

Die Beratung eines Energieberaters wird für Wohngebäude mit 80% des Honorars bezuschusst. Für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 1.300 €, für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten) mit 1.700 €.

 

Kommunale Kredite zur Gebäudebegrünung

Der Bundesverband der Gebäudebegrünung (BUGG) hat zum Download eine Liste der Kommunen und Städte gelistet, wo Dachbegrünungen und/ oder Fassadenbegrünungen gefördert werden.

Frankfurt a.M. z.B. hat ein Förderprogramm „Frankfurt frischt auf“, wo beide Begrünungen mit jeweils bis zu 50% gefördert werden. D.h. das Gründach z.B. kostet auf einmal nur noch die Hälfte und hält auch noch länger als herkömmliche Dächer. Im Einzelnen werden hier auch noch weitere Baumaßnahmen wie Brunnen gefördert.

Alle Fördermittel zur Gebäudebegrünung als pdf-Download unter:

Förderprogramme für Gebäudebegrünung in Deutschland

Förderprogramm Frankfurt frischt auf | Stadt Frankfurt am Main

 

Sie wollen an günstige Baukredite, Wertstabilität Ihres Hauses für die Zukunft, was für die Umwelt tun oder einfach nur in Zukunft Geld im Verbrauch sparen:

Bauen Sie nachhaltig.

 

Dieser Artikel hat nicht den Anspruch der Vollständig, sondern bietet einen Überblick zu den wichtigsten Fördermitteln. Generell empfiehlt sich eine umfangreiche Beratung eines Energieberaters.