Gründachpflicht für Flachdach-Neubauten

Derzeit wird im Frankfurter Stadtgremium eine neue „Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung)“ verabschiedet. Diese beinhaltet neue Vorschriften zur Begrünung von neuen Flachdächern bis 20 Grad und auch weitere Begrünungsvorschriften für Freiräume und Fassaden.

Diese Gestaltungssatzung soll nach Aussage des Umweltamtes im März 2023 in Kraft treten.

Hier ein Auszug:

„§6 der Gestaltung von Dächern und Wänden

Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 20° sind mit mindestens 12 cm Vegetationstragschicht zuzüglich Filter- und Drainageschicht zu begrünen. …“

weiter lesen unter:

Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung Stadt Frankfurt a.M.)

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Klimaplanatlas | Stadt Frankfurt am Main

Broschüre Frankfurter Anpassungsstrategie an den Klimawandel (frankfurt-greencity.de)