Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung in Frankfurt
Auflagen aus der Freiraumsatzung der Stadt (Stand 2024)
In Frankfurt wird die grüne Revolution vorangetrieben, und die Stadt hat ein ehrgeiziges Ziel: die Förderung von klimafreundlichen Projekten. Dazu gehören insbesondere Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen sowie die Regenwasserspeicherung. Die Stadt investiert stolze 21 Millionen Euro in diese Initiative, um Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen, die sich für eine nachhaltige Gestaltung ihrer Immobilien einsetzen möchten.
Auflagen der Stadt Frankfurt für Fassaden- und Dachbegrünung
Die Gestaltungssatzung der Stadt Frankfurt legt klare Richtlinien fest, um sicherzustellen, dass neu gebaute oder umgestaltete Gebäude klimaangepasst sind. Bei Dachbegrünungen müssen extensive Begrünungen eine Mindestschicht von 12 cm durchwurzelbarem Substrat, eine Dränageschicht und eine wurzelfeste Folie aufweisen, um förderfähig zu sein. Für Fassadenbegrünungen ist es erforderlich, dass mindestens 50 % der Fassadenfläche bis zu einer Höhe von 3 m (abzüglich von Fenster- oder Türöffnungen) begrünt werden. Zusätzlich muss ein mindestens 50 cm breiter, wasserdurchlässiger Pflanzstreifen erhalten oder hergestellt werden.
Ziele der Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung verfolgt das Ziel, die Nutzung, Gestaltung und Bepflanzung von Freiflächen und die Begrünung von Gebäuden klimaangepasst zu gestalten. Dies dient nicht nur dazu, CO2 einzusparen und auf klimatische Veränderungen zu reagieren, sondern auch Überwärmung und Überflutungen bei Starkregen entgegenzuwirken.
Förderfähige Kosten und Bedingungen
Die Förderung deckt 50 % der förderfähigen Kosten für Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen ab, sowie 30 % der förderfähigen Kosten für Solar-Gründächer. Die maximale Fördersumme pro Maßnahme beträgt 50.000 €. Zu den förderfähigen Kosten gehören unter anderem Architekten- und Planungskosten, Handwerkerleistungen, Materialien und Gebühren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine Förderung gewährt wird, wenn die Maßnahme bereits eine baurechtliche Auflage darstellt. Zudem dürfen die Arbeiten erst nach Bewilligung der Fördermittel durchgeführt werden, und andere Förderungen neben dieser Förderung sind nicht zulässig.
Die Förderung von Fassaden- und Dachbegrünung in Frankfurt ist nicht nur eine Investition in eine grünere Stadt, sondern auch ein Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und klimaresilienten Zukunft.